Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

Bald folgt die Zeit Podiebrads.


(s. Bildverzeichnis unter Anhänge Lit.)

Georg v. Podiebrad und Kunstat

Georg von Podiebrad (*1420 bis +1471), ein Utraquist, kam 1448 an die Macht in Böhmen.

1452 nach der Abschaffung des Erbrechts der Krone Böhmens durch den Landtag wurde er zum Reichsverweser (Gubernator) an der Seite des minderjährigen Königs Ladislaus V. Postumus bestimmt. Nach dessen Tod wählte ihn der böhmische Landtag 1458 zum König von Böhmen und er wurde 1459 gekrönt. Er stammte aus dem böhmischen Hochadel.

Die tschechischen Stände hatten somit das Wahlkönigtum lange vor Oliver Cromwell installiert.

1454 wurde Friedrich I. von Liegnitz durch ihn als Erbherr von Brieg anerkannt.

Friedrich war damals einer der einflussreichen Fürsten Schlesiens und verheiratet mit einer Tochter Podiebrads.

Podiebrad war der erste nicht katholische König Europas. Sein europäischer Föderationsplan zur Abwehr der Osmannen scheiterte. Gegen den von einer Minderheit schlesischer und böhmischer Stände gewählten Mathias I. Corvinus (1469) konnte er sich zu seinen Lebzeiten halten. Mit Georg arrangierten sich vor 1469 viele schlesische Fürsten. Auch Kaiser Friedrich III. stand auf seiner Seite. Aber die Stadt Breslau als Bischofssitz verweigerte ihm die Huldigung. Das Breslauer Patriziat war damals katholisch.

Papst Paul II. nannte ihn einen Ketzer. 1466 wurde er vom Papst gebannt.

Die Amtssprache wurde durch ihn in einzelnen Gegenden Schlesiens zeitweise tschechisch.

Vor der Schlacht mit Mathias I. Corvinus, der den päpstlichen Bann zu vollstrecken suchte, starb Podiebrad am 22.03.1471.

Seine Söhne wurden später von Kaiser Friedrich III. in den Reichsfürstenstand erhoben. (Herzöge von Münsterberg, z.B. Heinrich).

1471 wurde der 14 jährige Ladislaus von Polen, der Nachkomme der Jagiellonen und böhmischen Könige zum König von Böhmen ausgerufen.

Sein Machtbereich beschränkte sich zunächst auf Böhmen.

Noch heute befindet sich der Schlesische Adler mit böhmischer Bekrönung im Staatswappen der Tschechischen Republik!

Qu: Brockhaus,Lexikon