Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

(ca. 200 Jahre)


Daniel Chodowiecki , Bildzitat aus Miniaturen, S.16

Unter Friedrich II., dem Großen, erlangte Preußen in den schlesischen Kriegen und im siebenjährigen Krieg (1740 - 1763) die schlesische Herrschaft.

Es sollte nicht übersehen werden, dass Friedrich im Fall Schlesiens nicht polnisches, sondern österreichisches Staatsgebiet eroberte.

Als preußischer Anspruch auf Schlesien wurde ein ca. 200 Jahre alter Erbvertrag mit den schlesischen Piasten vorgetragen. Der Piastenherzog Friedrich II. von Liegnitz hatte im 16. Jh. mit Kurfürst Joachim II. von Brandenburg vereinbart, dass beim Aussterben der Piasten ihre Länder an die Brandenburger kommen sollten. Auch umgekehrte Regelungen waren vorgesehen.

Der Große Kurfürst (1640 - 1688) hatte für die Abtretung des Schwiebuser Ländchens von der Erbvereinbarung Abstand genommen.

Diese Vereinbarung war von den Habsburgern aufgehoben worden.

Aber der Preußenkönig, Friedrich II., berief sich auf den Erbvertrag zu Beginn der Schlesischen Kriege.

Verhandlungen mit Maria Theresia scheiterten und es kam zum Krieg.


Quelle: Handbuch der hist. Stätten

Veränderungen unter den Preußen

Nachdem Friedrich II. Schlesien erobert hatte, wurde sehr schnell das preußische Verwaltungssystem eingeführt. Im Frieden vom Breslau erhielt Preußen Ober- und Niederschlesien mit der Grafschaft Glatz.

Preußisches Recht (Allgemeines Landrecht) wird nach Inbesitznahme auch auf Schlesien abgestimmt und übertragen.

Vor dem „Code de Napoleon" (Code Civil) war das „Allgemeine Preußische Landrecht" (ALR) eine der modernsten Rechtsgrundlagen Europas. Es bewahrte auch nach der späteren Durchsetzung napoleonischer Ideen das Erbrecht nach Vorrangigkeit gemäß Testament in Schlesien nach preußischem Recht. Das gleichrangige Erbrecht aller Kinder ohne Vorrang, das der „Code civil" forderte, zersplitterte oft den Besitz, was in der Gegend am Rhein Probleme und vereinzelt Verarmung hervorrief.

1741 wurde in Schlesien bereits das Landratsamt eingeführt.

Der Landrat erhielt ein Salär von ca. 300 Reichsthalern. Es bürgerte sich trotz anfänglichen Problemen ein und bewährte sich. Zwar gab es die königliche Zusage, Landräte mit gewählten Schlesiern zu besetzen, aber nicht jeder wurde immer vom König bestätigt. Die schlesischen Weichbilder waren zwar voll ausgebildete Verwaltungseinheiten und die preußischen Beamten ersetzten die österreichischen Beamten nur, aber in Schlesien zog ein neuer Geist ein. Mit dem nüchternen Preußentum zeigte sich in Schlesien eine neue Lebensart gegenüber dem harten gegenreformatorischen, aber doch verwaltungsmäßig lockerem österreichischen Verhalten, das noch stärker vom Ständebewußtsein geprägt war.

Von 1742 bis 1932 war Nimptsch der Sitz des Landratsamtes des Kreises.

Im Oktober 1744 eröffnete Friedrich II. den zweiten Schlesischen Krieg gegen Österreich.

Weihnachten 1745 musste Österreich im Frieden von Dresden dem preußischen König den Besitz Schlesiens bestätigen und eine Million Taler „Kriegsentschädigung" zahlen. 

Mittenzwei, Miniaturen, S.17

Friedrich II. achtete auf Toleranz unter den Religionen, wie das vorstehende Bild belegt. Sein berühmter Satz "jeder nach seiner Facon" zielte ja im Wesentlichen auf die freie Religionsausübung.

Nach Berlin und Potsdam hatte Friedrich II. im Jahr 1747 Breslau zu seiner                      3. Residenzstadt erhoben. Wie alle Residenzstädte erhielt auch Breslau ein eigenes Tafelservice, das bereits 1767 in Auftrag gegeben wurde und am 13.08.1768 als „Blaues Service" für das Breslauer Stadtschloss fertig gestellt war.

Blaues Service für das Breslauer Stadtschloss hergestellt 

 

Im Schloss Charlottenburg (Berlin) werden heute noch bei Staatsempfängen die Tische mit dem Service Rocaille im Dekor Breslauer Stadtschloss gedeckt (KPM Welt, 2007) 

 

Auch Verwaltung und Gerichtswesen änderten sich bis 1750 sehr stark.

Landeshauptmannschaft und alle Nebengerichte wurden in den Erbfürstentümern (u.a. Liegnitz, Brieg, Schweidnitz usw.) aufgehoben.

“Der Einrichtung und der Reform des Schlesischen Justizwesens lag der schon mehrfach erwähnte CODEX Fridericianus Marchius, dessen Verfasser Cocceji war, zu Grunde. Im Übrigen behielten die einzelnen Provinzen ihr Gewohnheitsrecht“.

Die königlich preußischen Befehle zur Steuerpolitik, die mit den Habsburger Gesetzen Ferdinand I. und seiner Nachfolger ein Ende machten, führten zu einer nachhaltigen Veränderung.

Um 1750 wurde die neue Landsteuerordnung eingeführt. (H. Nave, Diss. 1923, Uni Breslau)

An die Stelle der ständischen trat eine streng landesherrliche Verwaltung. Die noch verhältnismäßig freie Selbstverwaltung der Schlesier unter österreichischer Provenienz musste nun dem strafferen preußischen Mandat folgen.

Vorerst aber zeigte sich Napoleon mit seinen Verbündeten.

Beschuss der Truppen des Rheinbundes von Breslau.( s. Bildnachweis)

Foto: Hoffmann

In diesem Haus in Breslau wurden die Freiwilligen ausgerüstet.Karl Gottfrid Haessner

Zu diesen Freiwilligen der Befreiungskriege gehörte auch der Arzt Karl Gottfried Haesner, der  mein Alturgroßvater über Großmutter Conschak  war. Sein Bruder wanderte nach Südafrika aus und gründete am Kap der guten Hoffnung das Haesner-Bad (Briefwechsel vorhanden). 

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig und der Schlacht von Waterloo beruhigte sich die Situation in Preußen.

1815 wurden neue Provinzen geschaffen, der Landrat wurde der Staatsrepräsentant im Kreis.

1817 wurde das Oberpräsidium der Provinz Schlesien geschaffen und zwei Regierungsbezirke wurden ihm unterstellt.

Breslau für Mittel- und Oberschlesien,

Liegnitz für Niederschlesien.

Weitere Veränderungen mit Oppeln 1815 und Reichenbach bis 1820 folgten.

Folgende Neuordnungen und Gesetze spielten eine Rolle: Katasterkommissionen, Grundsteuer-Kataster, Gemeinheitsteilungen (Separationen), Landeskulturedikt, Ablösungsverordnung vom 31. Okt. 1821 und entsprechende Kabinettsorder von 1835, zur Ablösung der Reallasten 1845.

Viele Bauern wurden dadurch sehr belastet.

Mit dem Übergang an Preußen wurde die Scholzenordnung in eine Polizeiordnung verändert und ist bald nicht mehr an die Schulzenhöfe gebunden (s. u.).

Am 1.07.1867 tritt der Nimptscher Kreis dem Nordeutschen Bund bei.

1871 erfolgt die Eingliederung ins Deutsche Reich.

Mit der Kreisordnung in Preußen (1872) wurde das Scholzenamt aufgehoben.

1874 Provinz Schlesien

Um 1900 gehen die Scholtiseien in allgemeinen Grundbesitz oder Rittergutsbesitz über.

1908 hatte der Kreis Nimptsch 159 Gemeinden und Gutsbezirke. Gutsbezirke waren im Vergleich zur Gemeinde keine kommunale Einheiten und wurden 1928 -1930 aufgelöst

Von 1741 bis 1918 war Schlesien preußische Provinz und gehörte dann zum Deutschen Reich.

1919 Auflösung der Provinz Schlesien und Bildung der Provinz Niederschlesien mit den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz.