Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

 Stammsitz  der Familie von 1475 -1610

Der Stammvater der Familie ist Ahn – Nr. 4096 (Ahnennummer nach AL Johannes Hoffmann)
Albrecht Hoffmann * ~ 1475 (Senitz)
+ ~ 1530 Senitz
°° ~ 1502 Senitz
Magdalene (Scholz?) * ~1480 Senitz
+ 1542 (Rudelsdorf)
Albrecht Hoffmann war um 1500 verheiratet.
Auf 1500 kommt man, wenn die Berechnung der Mündigkeit seines jüngsten Sohnes Hans im Jahr 1542vorausgesetzt wird und 23 Jahre bis zur Geburt seines jüngsten Sohnes Hans zurückgerechnet werden. Da außer Hans 8 Kinder zuvor in der Ehe mit Albrechts Frau Margarethe geboren wurden, werden natürlich aus diese Jahre noch bedacht.
Aus seiner Ehe sind 9 Kinder urkundlich belegt (fünf Söhne und 4 Töchter). Als mündige Kinder sind 1532 Grieger, Georg und Thomas Hoffmann genannt. Außerdem gab es zwei verheiratete Töchter und vier unmündige Kinder: Valentin, Lyna, Veronika und Hans.
Albrecht ist der älteste urkundlich nachweisbare Ahn und ist in Senitz gestorben.
Als Kretschmer weist Albrecht schon in die Nähe und Tradition eines Hopfenbauern. Dazu wäre noch zu bedenken, dass Malzhäuser in Nimptsch damals zu seinem Besitz gehörten. Die Malzhäuser lagen am Fuße des Stadtberges von Nimptsch an der Lohe.
Hopfen und Malz - Gott erhalt’s!

Mälzhäuser/ Nimptsch (s. Bildnachweis unter Anänge -Lit)

Albrecht war Erbkretschmer und Scholtiseibesitzer in Senitz.
Der Kretscham besaß freie Brau-, Schank-, Back- und Schlachtgerechtigkeit, was bedeutete, dass Brauer, Gastwirt, Bäcker und Fleischer dort beschäftigt sein konnten.
Die Einnahmen aus den Versorgungsrechten kamen also dem Kretscham zugute.
Die dazugehörige Landwirtschaft hatte zwei Hufen. Dafür musste Zins gezahlt werden.
Eine Königshufe könnte auch Zinszahlungen bei den Hoffmännern für Flächen erklären, die nicht dienstbar waren. Dies spräche auch für herzoglich vergebenen Lehnsbesitz. Die sogen. Königshufe, war zwar frei von Hofarbeit, aber zinspflichtig (O. Z. Wiener KopiaIb. f. 84. [1714]).
Eine Hufe ist ein Grundanteil, der im Hl. Röm. Reich je nach Landschaft, ja Ort, anders bemessen wurde. Eine fränkische Hufe war ca. 25 ha. gross gewesen. In der Nimptscher Gegend sind oft flämische Hufen (16, 8 ha.) vergeben worden, was aber nicht ausschließt, dass auch fränkische Hufen dort ausgegeben werden konnten, wie sich zeigen und nachweisen lässt.
Senitz wurde seit 1526 – 1741 von der Böhmischen Kammer (österreichischer Oberhoheit) verwaltet.
„Wie die Mühle, so benötigte das Siedlerdorf auch das Gasthaus, den Kretscham. Seine Errichtung und Führung wird den Lokatoren-Schulzen nahezu regelmäßig…als freier monopolistischer Erbbesitz zugesprochen.“ (Menzel S.264).

Das Drittel der Gerichtsgefälle, der so genannte „dritte Pfennig", aus den Scholzenrechten, war für Albrecht Hoffmann natürlich ebenfalls eine Einnahme.
Albrecht starb um 1530.
Nach seinem Tode, wurde der Besitz, der ca. 118,75 ha groß war, unter den Erben aufgeteilt.
Den Kretscham (ca 50 ha) kaufte Gregor Hoffmann, der älteste Sohn des Albrecht, als Erbe von seiner Mutter, seinen Geschwistern und seinem Stiefvater schon 1532.
„Insbesondere wurde bei einem Schultisei- oder Vogteiverkauf durchweg der Grundherr, vor dem die Auflassung erfolgte, als Beurkundungsstelle bemüht“. (Menzel, S. 144 , Anm. 53).
Der Erbvertrag von 1532 steht im Schöppenbuch von Senitz 1530 – 1555.55.Folio 2.3. St.Archiv Breslau Rep.21 F. Brieg verzeichnet:
“Vor mich Hanns Reynsperg von Schozendorff (s. Anhang) Haubthman uff Nimptsch und Strelen kommen seynt Grieger bartsch sampt Magdalenenn seynem ehlichenn weybe und Inn macht Irer unmundischen tochtern, an eynem unnd Grieger, George und thomas Hoffmanns, gebrudern/Hans Neuhmann und veyt Dreyher, von wegen Ihrer weyber auch In macht der anderen zweyer unmundischen Brudern andernteils…“, also Valentin und Hans.
Sie erhalten zunächst das vorhandene Erbe (die „bereytschafft“ oder Barschaft; alles was nicht niet und nagelfest ist) :“…nemlich Neun schillige Hungerischen gulden an Gelde und XIIII schillige Marg ye zweyunddreissig weyss groschenn für die marg gerecht, an menge so Olbricht hoffmann Kretschmer zum Seniz hinder Ime gelosenn ganz vortragen wie folget. Irstlich sollen bemeltem Grieger bartschenn und seynem weibe, aus den IX schilligenn (der Begriff ist nicht geklärt, vielleicht Silbergulden) Hungerischenn gulden an gelde zustehen und folgenn XXVII Hungerische gulden Unnd aus denn XIIII„schilligen marcken an menge/ VII marg…“, also etwa die Hälfte. Gregor Bartsch verhandelt als rechtlicher Vormund für seine Frau Magdalene (Olbricht Hoffmanns Witwe) und deren unmündige Töchter das Erbe. „Also soll alsdann das ander geldt“ Gregor Hoffmann und seiner Seite zustehen. Die mündigen Brüder Gregor, Georg und Thomas können zwar das Geld der unmündigen Brüder an sich nehmen, haben sich aber dafür später vor diesen zu verantworten. Außerdem lässt sich Gregor Bartsch seitens der mündigen Kinder versichern, dass die von ihm vorgenommene Schätzung des Kretschams nicht angefochten werden darf, auch seitens der unmündigen Kinder nicht. Der Vertrag wurde von allen Seiten „gelibt“, wie es heißt.
Auf Gregor Hoffmanns Seite sind Zeugen gewesen: “…der Edel Erundveste Hanns Griegersdorff zur Jordansmühl urbann Gebauer Kretschmer zu Hedersdorff Kaspar Gebauer Kretschmer zu Knignitz, George grodis zu Heidersdorff Macz Hoffmann zu Heidersdorff unnd Scholz zu Knignitz dieser Sachen glaubwirdige Zeuge. Geschehenn uffm Teiche…im 32ten Jore“.
Der Familie Grögersdorf gehörte damals auch das nahe gelegene Ranchwitz. Das könnte die Zeugenschaft erklären.
Bei den Schulzengütern in Niederschlesien wie auch bei der Familie Hoffmann herrscht als Hufenzahl die Zahl von 2-4 Hufen wie beim durchschnittlichen Verhältnis im Breslauer Landbuch vor.

Im gleichen Jahr 1532 meldete Gregor vor „Hanns Reynssberg vonn Schozendorff uff Nimptsch“ an, was er für die unmündigen Brüder erhalten hat: 18 Ungarische Gulden, 20 Mark, dazu 3 Mark und X weyße gr und 8 hler (Heller), die der an ihn verkaufte Hausrat noch für die unmündigen Brüder gebracht hat, wozu noch einige Scheffel Getreide kamen.
Auch meldet Gregor Bartsch für seine „Stiefftochtern Lynen (Magdalene/Helene) und Fronicken(Veronika)“ was er empfangen hat.
Albrechts Frau Magdalene hatte 1532 bereits Grieger Bartsch, ihren zweiten Mann, geheiratet. Er stammte wahrscheinlich aus Karzen oder Gr. Kniegnitz, wo der Name Bartsch bei Bauern oder Scholzen vorkommt.
Nach dem Verkauf des Kretschams an Grieger (Gregor) Hoffmann wirtschaftete sie mit ihrem zweiten Mann (Grieger Bartsch) auf der Erbscholtisei von Senitz und verzog später nach Rudelsdorf, wo sie wahrscheinlich 1542 starb (Vgl. Erbvertrag Hans Hoffmann).
Albrechts Scholtiseierbteil war vor 1542 noch nicht endgültig vergeben.
Die Erbscholtisei erhielt erst 1542 der jüngste Sohn Hans, als er mündig wurde und nach dem Tode der Mutter (Der jüngste Sohn ist hier damals Haupterbe.). Bis dahin war sie die Besitzerin unter der Vormundtschaft ihres Mannes G. Bartsch.
Gregor Bartsch war durch diese Ehe Erbschulze in Senitz geworden (dazu brauchte er natürlich auch die Zustimmung der Gutsherrschaft) bis er diesen Hof gemäß Erbrecht an seinen mündigen Stiefsohn Hans durch Erbkauf abgeben musste. Noch immer wirkte der ―Sachsenspiegel―, das alte Rechtsbuch des deutschen Mittelalters (1224/25), dessen Einfluss sich auf weite Teile Polens ausdehnte.  
Dort hieß es nämlich:
„Heiratet ein Mann eine Witwe, die Grundeigentum
oder Lehen oder Leibgedinge oder Zinsgut (Dies ist hier der Fall!)
besitzt, so soll er das, was er auf dem Besitz
mit seinem Pflug bearbeitet hat, für den Fall, dass
seine Frau vor der Saat stirbt, vollenden und
säen und ernten, zudem Zins oder Abgaben an
jenen abführen, auf den sich das Gut vererbt.“ (Zitat aus Sachsenspiegel –Internet)

Die Erbscholtisei war ca.2 3/4 Hufen groß (also 68,75 ha).
[Die Erbscholtisei von Senitz wird noch im Güteradressbuch von 1902, S.114, unter der Nummer 897, Nr. 43 mit einer Fläche von 76,3 ha und einem Grundsteuerreinertrag von 2940 Mark für den Besitzer Ad. Grundmann angegeben.]
Hans kaufte sie von seinem Stiefvater, an den sie durch die Ehe mit Albrechts Frau solange übergegangen war bis die Mutter starb und der Sohn mündig war.
1542 „…Ist eyn auffrichtiger Kauff gescheen zwischen greger Barczschen als vorkauffer ayns teyls /und Hans Hoffman anders teyls als Kauffers Also das genannter greger Bartsch die Scholzerey zum Zenicz wie für alders gelegen yst in reynen und grenczen Nämlich III Huffen (also ca.75 ha) weniger eeyn firtel (also 6,25 ha) vorkaufft dem genanten Hans Hoffeman umb VIIII Hundert margk...“
900 Mark hat er dafür an Gregor Bartsch zu zahlen, wobei 300 Mark gleich gelegt werden konnten oder 24 Mark jährliche Verzinsung möglich waren. “…und dis alles yst gescheen mit Zulassungk der obrigkeytt als durch den Edlen und vhesten Caspar Zenicz zu rudelsdorff der Zeit Haubtman auff Nympsch…“ (Schöppenbuch Senitz 1530-1555 Fol.134 St. Archiv Bresl. Rep. 21)

Jetzt waren die von Senitz Haubtleute und Grundrechtsinstanz im Weichbild Nimptsch.
Bei der Obrigkeit war innerhalb der letzten zehn Jahre also ein Wechsel vollzogen worden. Eheliche Verbindungen um 1560 zwischen Senitz und Reynsperg sind nachgewiesen!
1555 wurde Anthonius Merkel als Erbscholz in Senitz erwähnt.
Als später Hans Hoffmanns (Bruder von Gregor I) Erben (Jakob Hoffmahn, Scholz zu Heidersdorf und Hans Hoffmahn Scholz zur Grünen Hartten<Grünhartau>) und weitere Geschwister) die Scholtisei 1582 nach des Vaters oder der Mutter Tod an den „Scholze zum Sehnitz“Anthon<nius> Merkel ihren Stiefvater (nach der Urkunde der Nimptschischen Pauerschaft an 1. Stelle) verkauften (1500,- Mark), wurden noch ein Haus und Malzhäuser in Nimptsch als dazugehörig bezeichnet:
“… Sampt dem Hause und den Melzheusernn zu Nimptsch und sonsten Nichtes von solchem gutte ausgezogenn“.
[ Vgl. zur damaligen Preislage:
Im Jahr 1582 kaufte der Nimptscher Bürger K. Ludwig ein Haus mit Braurecht für 300 Taler, die Mühle Asmann kostete 1000 Taler im Jahr 1578].
Daraus kann geschlossen werden, dass die Scholtisei nicht so ganz klein war!
A. Merkel hatte, wie aus der Bezeichnung als Stiefvater der Kinder des Hans Hoffmann in Urkunden hervorgeht, die Witwe des Hans Hoffmann, nämlich Magdalene, geb. Richter, geheiratet.

Brauhäuser in Nimptsch

s. Bildnachweis unter Anhänge -Lit

Die Scholtisei war also vom Kretscham, was das Braurecht anbetrifft, unabhängig!
Das Bier der Scholtisei wurde in Nimptsch gebraut, da man dort ein Brauhaus hatte.
Es konnte somit auch dort vermarktet werden.


Gregor I. Hoffmann * ~ 1505 in Senitz
+ ~ 1562 in Senitz
°° 1532 in Senitz
Ursula * ~ 1510
+ ~ 1580 in Senitz

Erbkretschmer und Bauer in Senitz.
Er kaufte 1532 kurz vor seiner Hochzeit den Kretscham:
„…Also das gedachter Grieger Hoffmann seynem Stieffatter und Geschwister recht und redlich abgekaufft hat den Kretscham mit zwehen Huben erbes…mit allen Rechten wie In seyn Vater seliger Olbricht Hoffmann besessen …hat um Siebenhundert margen je 32 weisse groschen, 12 Heller für einen groschen gerechnet.“

“…Geschehen für mir Hans Reynsbergen von Schozendorff Hauptmann auf Nimptsch und zu Strehlen und im Beiwesen des ehrundfesten Hans Grögersdorf zur Jordansmühl, Urban Gebauer…samt Scholz und Scheppen zum Senitz:“ (Schöppenbuch Senitz 1530-1555, Staatsarchiv Breslau, Rep.21F. Brieg Fol 3.)
1534 und 1544 hat er je eine Hufe dazugekauft. Diese waren dienstpflichtige Hufen. So vergrößert sich Gregors Besitz auf ca.100 ha, wenn man fränkische Hufen voraussetzt.
Es scheinen Königshufen gewesen zu sein. Eine Königshufe war „ zwar zinsbar, aber frei von Hofarbeit" (O. Z. Wiener KopiaIb. f. 84. [1714]).
1540, 1555 und 1557 wurde er als Schöffe mehrfach erwähnt (Schöppenbuch Senitz, Fol.187).
Der Geburtsname von Gregors Frau Ursula (…Grieger Hoffmanns nachgelassene Wyttfrau...)-(Quelle, Schöppenbuch Senitz 1554 -1590, Fol. 247 St.Archiv Breslau Rep. 21 F Brieg.) ist unbekannt.
Sie erscheint in den Urkunden als energische und vorausschauende Frau (siehe Erbkaufvertrag mit ihrem Sohn Gregor II).
Aus dieser Ehe sind sechs Kinder urkundlich belegt.
1. Lena (Magdalena), die Kretschmerin von Trebnig, 2. Gretha, verh. Witmann (Margareta, 1577 +), 3. Gregor, 4.Hans (Scholz zur langen Ölse), 5.Georg (1578+),
6. Christoff (1580 erw.)
Nach 1562, seinem Tod, führt seine Frau Ursula den Kretscham bis zum Verkauf an ihren Sohn Gregor 1569 weiter. Sie wird noch 1577 und 1578 erwähnt und ist vermutlich um 1580 gestorben.
Mit einer Urkunde des Jahres 1566 gibt Georg, Herzog in Schlesien zu Liegnitz und Brieg, „öffentlich gegen aller meniglich“ bekannt, dass der Landesherr seinen Zins weiter beansprucht. “… Uns und Unseren Erben an Unser fürstlichen Rechten, Herrlichkeiten, Pflichten und Diensten (hierzu gehörten die onera perpetua), auch den oben gemeldeten Zins der uns jährlich halb auf Walpurgis und halb auf Michaelis soll entrichtet und gegeben werden…“. Walpurg und Michaelis sind also Abgabentage.
 

Qu:Bauern bei der Zehntabgabe 18.12.2011http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zehent.jpg&filetimestamp=20070127110755...)

Die reformatorische Haltung der Herrschaft zeigt sich an dem Spruch: „Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit.1553“, der am Schloss Rothschloss angebracht war.

Schlesischer Adler am Schloss Rothschloss 1553.

Gregor I Hoffmann kannte die obige Ansicht noch im besten Erhaltungszustand. 

Der rote Putz (Rothschloss) ist noch deutlich erkennbar.

Friedrich II. von Liegnitz und Brieg ließ dieses Wort aus Psalm 119 auf seine Münzen prägen.

Diese Inschrift war auch am Schloss Brieg vorhanden. In der schlesischen Renaissance zeigten sich außerdem eindeutige Verbindungen zum reformatorischen Sachsen und Brandenburg. Die Familie Hoffmann wird um diese Zeit evangelisch geworden sein.

Kirche Senitz (Foto alt: priv.)

Die ersten evangelischen Pastoren von Senitz sind bekannt.

Sie sind Zeitgenossen von Albrecht und Gregor Hoffmann und deren Angehörigen.
Als Pfarrer in Senitz und Senior der Pastoren wurde Samuel Horn (1529-1610), wohl der Jüngere! , in einer Leichenpredigt genannt. Der ältere Horn war in Rudelsdorf Pfarrer. Dieser war 71 Jahre alt im Jahr 1596, wie aus der Leichenpredigt für Heinrich von Senitz hervorgeht, also 1525 geboren.
Außerdem wurde Thomas Canabaeus als Pastor ("pastoris quodam Ecclesiae Christi in agro Senitz") erwähnt.
1615 erschien eine Leichenpredigt “Beym Begräbnüß Des…Herrn Thomae Canabaei, weilandt Pfarherrn der Kirchen zum Senitz/welcher den 12 Junii…zur Schweidnitz…voerschieden/und folgendt den 16. diß in unser Lieben Frawen Kirchen alda zur Erden Bestattet…“ Als Bestattungsort war Oels angegeben; als Zeit das Jahr 1597.
Petrus Nigrinus = Peter Schwarz war Pfarrer in Gr. Kniegnitz.

 Kirche Senitz innen


Gregor II. Hoffmann  * ~ 1542 in Senitz
+ ~ 1612 in Senitz
Katharina N. (evtl. Becker) °° ~ 1569 in Senitz
* ~ 1550
+ ~ 1632 in Senitz

Bauer und Erbkretschmer in Senitz.

Gregor wurde als „ehrbar“ und “wohl geachtet“ bezeichnet, was bei Bauern nicht gerade üblich war. Allerdings ist zu beachten, dass für die bäuerliche Oberschicht die Titulierung „honesti“ oder „probi viri“, also die „Besseren" und „ehrenwerten Männer" der Dörfer durchaus praktiziert wurde (Dt. Gesch. 2.Bd., S. 251). Diese Bezeichnung ist sicher auch auf sein Dorfrichteramt zu beziehen und auf seine Funktion als Schöffe.

Am 15.Juni 1569 ist, “… auff ferner zulassunge der Edelen Erenvesten G.H. Herren Heinrich Senitz zu Rudelsdorff über Strellen und Nimptsch Hauptman ein christlicher Erbkauff geschehen/als nemlich zwischen der Kretschmerin Ursula, Griger Hoffmanns nach gelassene Wyttfrau als die Verkäufferin an einem theil und Irem Sohne Grieger Hoffman als der Kauffer am andern theil…“. Gregor Hoffmann hatte nämlich den väterlichen „…Kretscham zum Senitz mit brauen und schenken backken und schlachten…wie die seinen fohrfahren genossen…“ der Mutter für 4000 Mark als Erbe abgekauft…“welches von dem altenn Herr Hauptman … zugelassen…“(Caspar v. Senitz). Dazu hatte er „…mit Verwilligung seines genedigen Herren, solch Erb und guth als nemlich die Katerei…gekaufft…“, wofür er wie ein „ander gebauer“ arbeiten wollte.

Der Preissprung im Blick auf den Erbkauf seines Vaters: von 700 auf 4000 Mark rührt aus dem Geldverfall der Zeit und auch aus dem Zukauf der „Katerei" (2 Zinshufen groß) mit der Verpflichtung, die „Katerei“, wie ein anderer Bauer (also mit Diensten und Abgaben) zwei Jahre für den Grundherren zu bearbeiten bzw. mit einem tüchtigen Mann zu besetzen, wenn er nicht in der Lage wäre, das Gut zu erhalten. Dies war vertraglich niedergelegt.
[Zu vergleichen wäre der Verkauf des halben Dorfes Peterwitz an die Stadt Jauer (allerdings 20 Jahre früher) für 3000 Mark im Jahr 1544. (W. Meyer,a.a.O)]
Es war schon ein einträglicher Besitz.
“…Und soll der Käufer auf Johannestag über ein Jahr XXIIII hundert mg (2400,- (Mark)) viel gedachter Zahl angeben und auf Manfastnacht über ein Jahr an zu heben Erbegeld zu geben ( jährliche Raten bei Erbverträgen) als nemlich 50 mg breschlische alle Jahr Jährlich bis solch Erb und Guth bezahlet wird und hat solch Erb u. guth angenommen, wie es steht und leidtt und gar nichts ausgenommen oder gezogen…“ (Schöppenbuch Senitz 1554-1590 .Fol. 247 St. Archiv Breslau Rep.21 F. .Brieg.).
Noch heute enthalten Verträge die Formel: „…wie es steht und liegt“.
“…Item so wil der Käuffer der muter frey Essen und trinken geben so gut als erß an seinem tische hatt…“ solange sie lebt. Dazu „3 Melckkühe“ und ein „gelde Rind“ (Ferse), freies Futter Sommer wie Winter, Hühner, diverse Scheffel Getreide, ein Beet Rüben; dazu eine Magd, den Alterssitz (zwei Stübchen), sowie Reinigung (…“auch frey zu bereunigenn also viel als es die notdurfft erfordertt…“). Die Mutter erhält “… ein halb achtel bier (entsprechen etwa 0,3l proTag, also ein kleines Bier pro Tag im Jahr) und ein feßlein langkwol…“ solange sie lebt. Auch die Brüder muss er entschädigen mit Pferd und Kuh und Essen. Im Todesfall der Mutter und Brüder fallen ihm all diese Rechte wieder zu.
Mutter Ursula zeigt sich als klare und harte Vertragspartnerin.
Zwischen 1570 und 1581 zahlte Gregor seine Geschwister aus. (Fol.248/.249, St.A. Breslau, Rep 21)

Von Senitz, der Ältere (Heinrich* 1533; +1596), war seit 1569 Schloßhauptmann von Nimptsch und Strehlen. Über 100 Jahre lang hatte die Familie von Senitz Einfluss auf das Leben der Familie Hoffmann. Sie konnte Erbkäufe bestätigen oder nicht.

 Der Wappenschild der Senitz aus dem 16. Jh. befindet sich noch heute in Vogelgesang an der Brücke (Auskunft von Herrn A. Gerber). Diese Brücke könnte von Heinrich von Senitz gebaut oder renoviert worden sein und so das Wappen bekommen haben. Heinrich war als Hauptmann von Nimptsch auch Grundherr von Vogelgesang. (s. Anhang, LP) Als solcher hatte er die Aufsicht über die Verwaltung der Güter und Dörfer, die als herzoglicher Besitz der Böhmisch/Schlesischen Kammer unterstanden, also auch die über Senitz und Gr. Kniegnitz.

1582 wurde Anthonius Merkel als Scholz zum Sehnitz erwähnt.
1586 wurden die Senitzer Bauern unter der Rubrik „Nimbtschische Pauerschaft" geführt.
Gregor II wurde im Register der Nimptscher Bauernschaft unter Senitz an 6. Stelle 1586 erwähnt. Wir verdanken seine Erwähnung wohl dem Kauf der „Katerei".


Quelle Staatsarchiv Breslau (0I-843-142/08)

1602 kaufte Gregor II in Senitz die „Olbrichtei“, die zwischen Hans Thuen (auch Duhnen), dem Mann seiner Nichte (s.o.4. Stelle), und Hans Hoffmann, seinem Bruder, lag, für 2700 Mark von Albrecht Merkel (Sohn des Anthonius Merkel)„…und beywesende der Creditoren (Gläubigern) als Verkäufer…“ zurück. Dies geschah „vor Jakob Merkeln Erbscholtzen zum Senitz“. Die Preise waren weiter gestiegen.
1604 war Jakob Merkel mit 2 3/4 Hufen, davon zwei Zinshufen ¾ Freihufen als Scholz in Senitz erwähnt.
Für Senitz erwähnen die Brieger Landbücher noch 1604:

“ …Gregor Hoffmann der Ältere…“, wie er im Zinsregister (unter Nr.11) genannt wird,
“… hat 2 Zinshufen…“ und “ … zinst Walpurg (1.Mai) 5 Taler 12 Groschen, 2 Schweineschultern, 4 Hühner …und Michaelis (29.Sept.) 5 Taler 24 Groschen".
Gregor hat somit 10 Taler und 36 Groschen, faktisch 11 Taler, 2 Schweineschultern und 4 Hühner im Jahr an den Grundherrn zu zahlen und nach Rothschloss zu liefern.
1604 wurde in Senitz aber unter Nr. 23 Gregor Hoffmann, der Kretschmer, genannt. [Es kann nur vermutet werden, dass mit Gregor, der Kretschmer, Gregor Hoffmann, der Jüngere“ bezeichnet wurde. Denn sein Vater Gregor II Hoffmann wurde bereits als „der Elter Kretschmer― erwähnt. Dieser wurde unter der Nr. 11 verzeichnet.] Somit besaß den Kretscham wahrscheinlich schon Gregor III Hoffmann. Wenn dies nicht der Fall war, dann gehörte der Besitz noch seinem Vater.
Gregor, der Kretschmer besaß 3 ½ Hufen in Senitz und zinste Walpurg 9 Taler 12 Groschen 3 1/2 Schweineschultern und 7 Hühner und Michaelis 10 Taler 5 Groschen;
vom Schank Walpurg (1.Mai) 4 Taler und Michael (29.Sept.) 4 Taler.
So zinst er also in Senitz für seine 3 ½ Hufen und den Schank 27 Taler 17 Groschen, 3 ½ Schweineschultern und 7 Hühner, also mehr als sein Vater, der sich wohl aufs Altenteil (zwei Hufen) zurückgezogen hatte.
Sehr häufig finden wir in den Urkunden die Übereinstimmung der Hufenzahl mit der Zahl der Schweineschultern, woraus man schließen könnte, dass der Schweineschulterzins nach der Hufenzahl des Hofes bestimmt wurde.
1607 erwarb im Erbkauf der Sohn von Gregor II, nämlich Hans Hoffmann die „Olbrichtei“.
1608 bei einem Verkauf von 5/4 Erbe für 1000 Mark durch Katharina, die Witwe des Hans Hoffmann (Bruder von Gregor II Hoffmann), an Melchior Ochsmann musste Gregor II Erbegeld von 26 Mark und 250 Mark, seinen Anteil, zahlen, weil er für seinen Bruder gebürgt hatte.
1610 war Jakob Merkel Scholz in Senitz.
1613 hatte Hans in Senitz nach dem Tod seines Vaters die Scholtisei an Hans Hübner aus Karzen verkauft und dafür 3300 Mark erhalten (Gewinn etwa 600 Mark), womit er vermutlich von seinem Bruder den Kretscham gekauft hatte, da dieser nach Gr. Kniegnitz gegangen war, oder er hatte den Kretscham durch Erbkauf von seiner Mutter erlangt. Jedenfalls wurde Hans 1616 bereits als Kretschmer in Senitz erwähnt.
Er zahlt noch die restlichen zwei Kreditraten (s.o.Erbegeld: 50 Mk.) seines Vaters und übernahm dann den Kretscham seines Bruders Gregor III., der nach Groß Kniegnitz gegangen war (Quelle: Schöppenbuch Senitz 1591-1620 Fol. 64 St. Archiv Breslau, Rep.21.F.Brieg).
1613 war Kaspar Gebauer Erbscholz in Senitz.
Als Kretschmer in Senitz wurde Hans noch 1624 und 1631 erwähnt.
Der Durchschnittszins für einen Kretscham lag bei 9 Talern (CDS, T.4).
Der Kretscham war wohl einträglicher als die Scholtisei.
Katharina, die Ehefrau von Gregor II. ist ebenfalls urkundlich belegt (Quelle.Schöppenbuch Senitz 1591 -1620, Fol.64). Drei Kinder sind aus dieser Ehe bezeugt.
Die Tochter war urkundlich mit Kaspar Wolff, einem Erbkretschmer in „grodicz", verheiratet. 1618 wurde ein Erbkauf zwischen Katharina Hoffmann und einem Christoff Wolff zum Senitz eingetragen. „Erpetene und wohlmächtige Käufer“ waren Gregor Hoffmann, Erbsass aus Gr. Kniegnitz, ihr Sohn, und Kasper Wolff Erbscholz von Gr. Kniegnitz, wohl ihr Schwiegersohn, der vermutlich nach Gr. Kniegnitz gewechselt war, die für 3400 Mark (in zwei Raten zu 2400 und 1000) zwei Hufen Erbgut kauften.